Am 07. April 1991 gründete sich in Weißenfels der Arbeitskreis niedergelassener Psychotherapeuten, der sich als schulen- und verbandsübergreifende, berufspolitische Vereinigung von ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen psychotherapeuten in Sachsen- Anhalt entwickelt hat.
Die Gründungsmitglieder nahmen in einer inhaltlich und juristisch neuen Situation der Möglichkeit der Gründung einer freien Praxis Kontakt zu Krankenkassen, Ärztekammern und Kassenärztlicher Vereinigung auf.
Am 12.09.1992 konnte mit den o.g. Vertretern die Kooperationsvereinbarung für Sachsen- Anhalt geschlossen werden. Dieses Kooperationsmodell ermöglichte, bundesweit einmalig, den psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die direkte Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Zu diesem Zeitpunkt war es in den übrigen Bundesländern nur möglich, über Kostenerstattungsverfahren und in Delegationsverfahren psychotherapeutisch tätig zu werden. Schon damals wurde eine Arbeitsgruppe zur Qualitätssicherung in der Psychotherapie installiert, und es wurden Gutachter benannt, die für die Kassenärztliche Vereinigung tätig werden konnten. Die Laufzeit des Kooperationsverfahrens in Sachsen-Anhalt wurde damals schon bis zur Einsetzung des zu erwartenden Psychotherapeutengesetzes terminiert.
Als Modell- Bundesland, bezüglich der psychotherapeutischen Versorgung, waren die Vertreter des Arbeitskreises damit maßgeblich an der inhaltlichen Ausgestaltung des Psychotherapeutengesetzes beteiligt. So fanden die Überweisungsmodalitäten und die Kooperation mit den Ärzten aus der Arbeit mit dem Kooperationsmodell in Sachsen- Anhalt, - sogar wissenschaftlich evaluiert -, weitgehend im Psychotherapeutengesetz der Bundesregierung ihren Niederschlag.
Der Arbeitskreis versteht sich als Interessenvertretung von ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten in Sachsen- Anhalt. In diesem Sinne wurden die Honorarverhandlungen und die Verhandlungen zur Bedarfsplanung in der Zeit vor dem Psychotherapeutengesetz geführt. Mit der Installierung des Psychotherapeutengesetzes wurde der Arbeitskreis erneut zum wichtigen Kooperationspartner für das Landesministerium für Frauen, Gesundheit und Soziales, die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen.
Als Ansprechpartner fungierten wir hier in der schwierigen Honorarsituation der Jahre 1999 und 2000. Wir gestalteten die Musterklage bis zum Bundessozialgericht und konnten, dank der aktiven Mitarbeit unserer Mitglieder, Teilerfolge erringen.
Das Psychotherapeutengesetz ermöglichte es den ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, Vertreter in die maßgeblichen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung zu entsenden. Von Anfang an arbeiten Mitglieder des Arbeitskreises im beratenden Fachausschuss für Psychotherapie, im Zulassungsausschuss, im Disziplinarausschuss, im Berufungsausschuss und in der Kommission für Qualitätssicherung mit. Hier gestalten sie unter dem Aspekt der schulen- und verbandsunabhängigen, berufspolitischen Arbeit die wesentlichen Inhalte der Versorgungs- und Honorarpolitik für psychologische und ärztliche Psychotherapeuten in Sachsen- Anhalt mit.
Das Psychotherapeutengesetz ermöglichte den psychologischen Psychotherapeuten und den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erstmals die Verkammerung als freier Beruf. Die Mitglieder des Arbeitskreises sprachen sich schon im Jahr 2000 für eine länderübergreifende Kammer der psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus. Vertreter des Arbeitskreises übernahmen Leitungsfunktionen im Errichtungsausschuss der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer und begleiteten die Gründungsmodalitäten bis zur Wahl der 1. Kammerversammlung im Jahr 2007. Der Vizepräsident der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer ist ebenfalls Mitglied des Arbeitskreises, weitere Mitglieder arbeiten in wesentlichen Kammergremien, selbst auf Bundesebene, mit.
In der Zukunft wird sich der Arbeitskreis, nun als eingetragener Verein, weiter für die Versorgungs- und Honorarpolitik bezüglich der ärztlichen, psychologischen und Kinderpsychotherapeutischen Versorgung in Sachsen- Anhalt einsetzen. Es geht uns darum, die Länderspezifik vor dem Hintergrund von bundeseinheitlichen Gesetzen und Vorschriften deutlich zu machen und deren Spezifika in der Umsetzung in unserem Bundesland inhaltlich und strukturell zu begleiten.
Als eine der mitgliederstärksten berufspolitischen Vereinigungen in Sachsen- Anhalt sind wir auch in Zukunft angetreten, die bestmögliche Behandlung der uns anvertrauten Patienten im Rahmen einer kontinuierlichen und ausreichenden Versorgung und Honorierung zu sichern.