08.07.2010
Liebe KollegInnen
wie Sie wahrscheinlich verfolgt haben, wurde zur Stabilisierung der Regelleistungsvolumen (RLV) die Honorarverteilung zum 01. Juli 2010 in einigen Punkten geändert. Die Honorierung für Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen bleibt jedoch unverändert. Obwohl ein Haushaltsdefizit bei den KVen entstehen wird, plädiert der AK dafür, dass es auch zukünftig zu keinen Änderungen in der Budgetierung psychotherapeutischen Leistungen kommen darf. Diese Auffassung unterstützt unseres Erachtens auch der Beschluss des Bewertungsausschusses. Ausführlichere Informationen dazu finden Sie im angehängten Dokument.