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Arbeitskreis niedergelassener Psychotherapeuten in Sachsen-Anhalt e.V.

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Musterweiterbildungsordnung beschlossen

24.04.2021


    Berlin, 24. April 2021: Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag hat mit großer Mehrheit eine Muster- Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen beschlossen. „Mit diesem wegweisenden Be- schluss nimmt die zweite Säule der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Reform der Psychothera- peutenausbildung Gestalt an“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeuten- kammer (BPtK).
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Reform des Psychotherapeutengesetzes auf dem
38. Deutschen Psychotherapeutentag:
„Durch das Gesetz und die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist die Ausbildung künftig breit und modern aufgestellt. Das universitäre Masterstudium trägt dazu bei, dass der Nachwuchs beständig auf den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ge- bracht werden kann. Hinzu kommt für die Absolventinnen und Absolventen die Ausrichtung ihrer psychotherapeutischen Tätigkeit auf eine bestimmte Altersgruppe und außerdem ihre fachliche Spe- zialisierung durch Weiterbildung auf Grundlage eines wissenschaftlich geprüften und anerkannten Verfahrens.“
Absolvent*innen des neuen Studiengangs können sich nach Studium und Approbation in einer min- destens fünfjährigen Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen qualifizieren. Dabei können sie sich für die Versorgung in den Gebieten Kinder und Jugendliche, Erwachsene oder Neuropsychologi- sche Psychotherapie spezialisieren. Diese Weiterbildung ist künftig die Voraussetzung, um Versi- cherte der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln. „Wer mit der Weiterbildung beginnt, ist approbierte Psychotherapeut*in und hat einen Anspruch auf ein angemessenes Gehalt in einer sozi- alversicherungspflichtigen Beschäftigung“, stellt Munz fest.
Die Musterordnung stellt sicher, dass Fachpsychotherapeut*innen für alle Facetten des Berufes qua- lifiziert werden. Dabei sind mindestens zwei Jahre Weiterbildung in einem Krankenhaus und mindes- tens zwei Jahre in einer Ambulanz oder Praxis zu absolvieren. „Die Weiterbildung ist ein weiterer Bei- trag dazu, die psychotherapeutische Versorgung im stationären Bereich qualitativ und quantitativ zu
  
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verbessern“, bewertete der BPtK-Präsident die Neuerung. Darüber hinaus ist auch eine Qualifizierung für psychotherapeutische Tätigkeiten in institutionellen Bereichen wie der Jugendhilfe oder somati- schen Rehabilitation möglich.
Die Muster-Weiterbildungsordnung berücksichtigt die modernen Anforderungen an die Vereinbar- keit von Familie und Beruf. „Wir wollen, dass Weiterbildung in Teilzeit nicht länger als Ausnahme bestenfalls toleriert wird“, stellt Munz fest. „Unsere neue Weiterbildung ist sowohl in Vollzeit- als auch in Teilzeit möglich.“
Mit dem Beschluss des Deutschen Psychotherapeutentags ist der Startschuss für die weitere Umset- zung der Weiterbildung gefallen. Parallel werden bis zum Herbst noch die Details zur Weiterbildung in den Psychotherapieverfahren erarbeitet. Spätestens Ende 2022 wird es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge geben. Bis dahin müssen die Psychotherapeutenkammern die ersten Weiterbil- dungsstätten anerkannt haben.
 

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