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Arbeitskreis niedergelassener Psychotherapeuten in Sachsen-Anhalt e.V.

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Petition zur Finanzierung der Psychotherapieweiterbildung erreicht Quorum

01.06.2023

 

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wertet es als großen Erfolg und Zeichen der Einigkeit des Berufsstandes, dass die von der gesamten Psychotherapeutenschaft Deutschlands unterstützte Bundestagspetition des Psychologiestudenten Felix Kiunke zur Finanzie-rung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen bereits fünf Tage vor Ablauf der Zeichnungsfrist allein mit den Onlinezeichnungen das Quorum von 50.000 Unterschriften erreichte. Am heutigen Donnerstag wurden dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zudem Unterschriftenlisten mit über 17.000 weiteren Mitzeichnungen übergeben.

„Die hohe Beteiligung zeigt die breite Unterstützung für die Forderung der Petition“, freut sich BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Das Anliegen, das uns alle eint: Der psychotherapeutische Nach-wuchs muss jetzt die Sicherheit haben, dass es nach dem Psychotherapiestudium auch die erforderli-chen Weiterbildungsplätze gibt.“

Die Petition fordert, die angemessene Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen gesetzlich zu regeln, um die psychotherapeutische Ver-sorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die berufliche Zukunft der nachkommenden Psychotherapeut*innen zu gewährleisten.

Die Heilberufegesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung nach Abschluss des Stu-diums und bestandener Approbationsprüfung in hauptberuflicher Tätigkeit mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Wei-terbildung. Der Handlungsbedarf besteht jetzt, denn seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und in der Folge die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Ihre Zahl wird bis zum Frühjahr 2024 auf circa 1.000 und bis 2025 auf jährlich mindestens 2.500 Absol-vent*innen ansteigen.

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